Steuerlexikon Mini-Job … Eine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher ist als 520,– € (bis 30.9.2022: 450,– €) im Monat ist. Hierbei wird eine Jahresbetrachtung zugrunde gelegt, d.h. das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Jahresdurchschnitt 520,– € nicht übersteigen. Die Minijob-Grenze wurde im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben und wird sich künftig bei weiteren Anhebungen des Mindestlohns »gleitend anpassen«. Gesetzlich ist das konkret so geregelt …Ansehen
Steuerlexikon Mittelbare Grundstücksschenkung … Wird ein Geldbetrag mit der Auflage verschenkt, hierfür eine Immobilie/Grundstück zu erwerben, liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung vor. Damit wird unterstellt, dass nicht ein Gelbetrag, sondern eine Immobilie Gegenstand der Schenkung war. Eine mittelbare Grundstückschenkung kann zum Vorteil des Steuerpflichtigen aber auch zu seinem Nachteil sein. Nachteilig wirkt sich die mittelbare Grundstücksschenkung bei der Eigenheimzulage aus. Kann das Finanzamt nachweisen, dass eine mittelbare Grundstückschenkung …Ansehen
Steuerlexikon Mittelpunkt der Lebensinteressen … Der Lebensmittelpunkt eines Steuerpflichtigen ist an dem Ort, an den er persönlich gebunden ist. Dies ist regelmäßig dort, wo seine Familie, sein Ehepartner oder sein Lebenspartner wohnen. Der Begriff »Mittelpunkt der Lebensinteressen« ist die Anwendungsvoraussetzung für die doppelte Haushaltsführung. …Ansehen
Steuerlexikon Mitunternehmer … Wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, wird steuerrechtlich als Mitunternehmer bezeichnet. Damit sind Mitunternehmer Personen, die unternehmerische Initiative entfalten und unternehmerisches Risiko tragen. Auch der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ist Mitunternehmer. Dies gilt, auch wenn er kein Kapital in die Kommanditgesellschaft eingebracht hat und wenn er im Vergleich zu den anderen Gesellschaftern (Kommanditisten), also im Innenverhältnis …Ansehen
Steuerlexikon Mitwirkungspflichten … Der Steuerpflichtige ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung eines steuerrechtlichen Sachverhaltes verpflichtet. Er kommt der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass er steuererhebliche Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegt und die ihm bekannten Beweismittel angibt. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Auch bei ausländischen Sachverhalten besteht die Mitwirkungspflicht, so haben die Beteiligten Sachverhalte aufzuklären und die erforderlichen …Ansehen
Steuerlexikon Musiker … Musiker können selbständig oder nichtselbständig tätig sein. Als abhängig beschäftigt (nichtselbständig) betrachtet das Steuerrecht Personen, die unter der Leitung eines Arbeitgebers stehen, in die Organisationsstruktur eines Unternehmens eingegliedert sind und verpflichtetet sind, den Weisungen des Arbeitgebers zu folgen. Ein unternehmerisches Risiko besteht für abhängig Beschäftigte nicht. Grundsätzlich gelten Arbeitnehmer als nichtselbständig tätig und damit als abhängig beschäftigt. Wer Lieferungen …Ansehen
Steuerlexikon Mutterschaftsgeld … Werdende Mütter, die berufstätig sind, bekommen eine finanzielle Unterstützung in Form des Mutterschaftsgeldes. Mit dem Mutterschaftsgeld allein kann in den meisten Fällen das bisher erzielte Nettogehalt nicht abgedeckt werden. Deshalb gibt es unter bestimmten Voraussetzungen während der Mutterschutzfristen zusätzlich zum Mutterschaftsgeld den Arbeitgeberzuschuss (§ 14 Abs. 1 MuSchG). Damit soll sichergestellt werden, dass die Mutter für eine gewisse Zeit ihr bisheriges Einkommen zur Verfügung hat …Ansehen
Steuerlexikon Nachhilfeunterricht … Werden Kinder bei Bewältigung von Hausaufgaben angeleitet und beaufsichtigt, so wird eine unterrichtende Tätigkeit ausgeübt. Stehen die unterrichtenden Personen in keinem Beschäftigungsverhältnis, erzielen sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Gleiches gilt für Personen, die Kindern Nachhilfeunterricht erteilen. Eine selbstständig ausgeübte unterrichtende Tätigkeit gehört zu den freien Berufen. Alle Angehörige der freien Berufe erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und unterliegen …Ansehen
Steuerlexikon Nachträgliche Anschaffungskosten … Entstehen nachträgliche Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut, berechnet sich die weitere Abschreibung wie folgt: Für Wirtschaftsgüter, die nach § 7 Abs. 1 oder 2 EStG abgeschrieben werden, ist der Buchwert oder der Restwert zuzüglich der nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Hierzu gehören zum Beispiel bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes ist neu zu schätzen. Dabei muss der Zustand des Wirtschaftsgutes …Ansehen
Steuerlexikon Nachträgliche Herstellungskosten … Nach der Fertigstellung eines Gebäudes ist Herstellungsaufwand anzunehmen, wenn Aufwendungen durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Erweiterung oder für die über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung eines Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, R 21.1(2) EStR). Betragen die Aufwendungen nach Fertigstellung eines Gebäudes für die einzelne Baumaßnahme nicht mehr als 4.000,– € (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) je Gebäude, ist auf …Ansehen