Steuerlexikon Lohnzahlungszeitraum … Der Zeitraum, für den jeweils der laufende Arbeitslohn gezahlt wird, ist der Lohnzahlungszeitraum. Ist ein solcher Zeitraum nicht feststellbar, so tritt an seine Stelle die Summe der tatsächlichen Arbeitstage oder der tatsächlichen Arbeitswochen. Solange das Dienstverhältnis fortbesteht, sind auch solche in den Lohnzahlungszeitraum fallenden Arbeitstage mitzuzählen, für die der Arbeitnehmer keinen Lohn erhalten hat. R 39b.5 Abs. 2 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Lohnzuschläge … Zu den steuerfreien Lohnzuschlägen gehören Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie für Nachtarbeit 25 %, für Sonntagsarbeit 50 %, für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen 125 %, für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. Dezember und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 % des Grundlohns nicht übersteigen. Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn …Ansehen
Steuerlexikon Mehrarbeit … Zuschläge für Mehrarbeit sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wird der Zuschlag wegen besonderer Erschwernisse (z.B. Kälte, Chemikalien) am Arbeitsplatz gezahlt, entsteht vollumfänglich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Jedoch sind Zuschläge für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit zum Teil steuerfrei. Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b EStG). Die Zuschläge dürfen folgende Prozentsätze des Grundlohnes …Ansehen
Steuerlexikon Mehrfachbeschäftigung … Ist der Arbeitnehmer mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig eingegangen, so muss er bei jedem Arbeitgeber eine Bescheinigung über seine Lohnsteuerabzugsmerkmale vorlegen und einen Hinweis auf weitere Beschäftigungsverhältnisse geben. Nimmt der Arbeitgeber am ELStAM-Verfahren teil, wird ihm für ein 2. Dienstverhältnis die Steuerklasse VI von der Finanzverwaltung als Abzugsmerkmal übermittelt. Verlangt der Arbeitnehmer bis einschließlich 2010 mehr als eine Lohnsteuerkarte von seiner Gemeinde, so gilt …Ansehen
Steuerlexikon Mehrjährige Tätigkeit … Eine mehrjährige Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Wird eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt, unterliegt diese Vergütung einer besonderen Besteuerung (Fünftel-Regelung). Die besondere Besteuerung gilt für alle Einkunftsarten und ist auch auf Nachzahlungen von Ruhegehaltsbezügen und von Renten anwendbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit kommt es darauf an, …Ansehen
Steuerlexikon Meisterkurs … Die Aufwendungen für den Besuch eines Meisterkurses gehören zu den Fortbildungskosten. Diese Kosten können bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Erstattet der Arbeitgeber entstandene Fortbildungskosten, so ist dieser Kostenersatz für den Arbeitnehmer steuerfrei. In diesem Fall entfällt jedoch der Werbungskostenabzug. § 9 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Mindestbemessungsgrundlage … Mit der Mindestbemessungsgrundlage soll sichergestellt werden, dass Umsätze, die zu einem unangemessen niedrigen Entgelt ausgeführt werden, umsatzsteuerlich genauso belastet werden wie eine unentgeltliche Leistung. Eine Mindestbemessungsgrundlage kommt bei folgenden Umsätzen zur Anwendung: Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen, die eine Gesellschaft (Körperschaft und Personenvereinigung, nichtrechtsfähige Personenvereinigung sowie Gemeinschaft) an ihre Anteilseigner, Gesellschafter, Mitglieder …Ansehen
Steuerlexikon Mindeststammkapital … Die zukünftigen Anteilseigener einer Kapitalgesellschaft müssen bei Gründung ihrer Gesellschaft ein Stammkapital (Nennkapital) in die Gesellschaft einbringen. Wird eine GmbH gegründet, beträgt das Mindeststammkapital der Gesellschaft 25.000,– €. Diese Einlage muss die für die Eintragung ins Handelsregister zu mindestens 50 % (12.500,– €) erbracht sein. Die Einlage jedes einzelnen Gesellschafters muss mindestens 1.000,– € betragen, von der Stammeinlage muss ein Viertel einbezahlt sein. Die Einlage …Ansehen
Steuerlexikon Mineralölsteuer … Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die vom Verkäufer des Öls/Gases zu entrichten ist. Hierbei ergibt sich eine Doppelbelastung, da mit dem Verbrauch von Öl Mineralölsteuer und Umsatzsteuer erhoben wird. Mineralölsteuer wird auf Benzin bzw. Dieselkraftstoff, Heizöl und Erdgas erhoben. MinölStG …Ansehen
Steuerlexikon Mini-Job … Eine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher ist als 520,– € (bis 30.9.2022: 450,– €) im Monat ist. Hierbei wird eine Jahresbetrachtung zugrunde gelegt, d.h. das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Jahresdurchschnitt 520,– € nicht übersteigen. Die Minijob-Grenze wurde im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben und wird sich künftig bei weiteren Anhebungen des Mindestlohns »gleitend anpassen«. Gesetzlich ist das konkret so geregelt …Ansehen