Steuerlexikon Zwangsvollstreckung … Werden Steuerschulden nicht beglichen oder wird Verwaltungsakten, die eine sonstige Handlung, Duldung oder Unterlassung fordern, nicht entsprochen (z.B. keine Abgabe der Steuererklärung), kann das Finanzamt eine Zwangsvollstreckung durchführen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf die Vollstreckung erst beginnen, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist (Leistungsgebot) und seit der Aufforderung mindestens …Ansehen
Steuerlexikon Zweckbetrieb … Ist ein Verein auch wirtschaftlich tätig, um gemeinnützige Ziele zu erreichen, so liegt ein Zweckbetrieb vor. Die Abgabenordnung (§ 65) definiert den Zweckbetrieb wie folgt: Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen, die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten …Ansehen
Steuerlexikon Zwischengewinne … Wird ein Investmentanteil nicht das ganze Fondsgeschäftsjahr gehalten, können Zwischengewinne entstehen. Zwischengewinne sind steuerpflichtige Erträge, die der Investmentfonds (Geldmarkt- oder Rentenfonds) innerhalb eines Geschäftsjahres bereits erzielt hat, der aber noch nicht ausgezahlt bzw. thesauriert wurden. Die Fondsgesellschaften ermittel und veröffentlichen Zwischengewinne börsentäglich. Den gezahlten Zwischengewinn kann der Erwerber von Fondsanteilen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung …Ansehen
Steuerlexikon Yoga … Lassen Sie sich zum Yogalehrer ausbilden, um an Ihrer Schule eine Yoga-AG anbieten zu können, mindern die Kosten dafür Ihre Einkünfte (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.2.1999, IX 647/97). Belegen Sie hingegen nur normale Yogakurse, sind die Kosten nicht abziehbar, selbst wenn Sie als Lehrer später einen Kurs für Ihre Schüler leiten (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.2.1998, 9 K 1707/97 E). Bis zu 500,– € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei sind Leistungen des Arbeitgebers …Ansehen
Steuerlexikon Zeitrente … Zeitrenten enden grundsätzlich mit Fristablauf. Sie sind nicht von der Lebenszeit des Rentenberechtigten abhängig. Der Besteuerung unterliegt die Zeitrente in voller Höhe. BVG 06.03.2002, 2 BvL 17/99 § 22 EStG R 22.1 EStR …Ansehen
Steuerlexikon Zeitschriften … Werden Zeitschriften ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, gehören entstandene Aufwendungen zu den Werbungskosten oder den Betriebsausgaben. Ein Geschäftsführer nutzt das »Managermagazin« für seine berufliche Tätigkeit oder ein Designer abonniert die Zeitschrift "Form". Unschädlich ist eine private Mitnutzung, die unbedeutend ist und nicht ins Gewicht fällt. Zeitschriften als Fachliteratur erkennt das Finanzamt Kosten an, wenn die zumindest fast ausschließlich berufsbezogene Informationen …Ansehen
Steuerlexikon Zero-Bonds … Zero-Bonds (Nullkupon-Anleihen) sind festverzinsliche Wertpapiere (Schuldverschreibungen) deren Zins aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Emissions- und Einlösepreis besteht, der am Ende der Laufzeit oder bei vorzeitiger Veräußerung zur Auszahlung kommt. Im Zeitpunkt der Auszahlung entstehen Einnahmen aus Kapitalvermögen. Zero-Bonds werden in der Regel für eine Laufzeit von 30 Jahren herausgegeben. Bei einer Veräußerung vor ihrer Fälligkeit bemisst sich die Rendite aus der Differenz zwischen dem Anschaffungspreis …Ansehen
Steuerlexikon Zimmervermietung … Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden dienen, ist umsatzsteuerpflichtig. Seit dem 1.1.2010 werden kurzfristige Beherbergungsleistungen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert. Bis dahin unterlagen sie dem Steuersatz von 19 %. Unter die neue Vergünstigung fallen nicht nur Hotels oder Pensionen, sondern auch alle anderen Unternehmer, die Gästezimmer, Ferienwohnungen oder Campingplätze kurzfristig vermieten. Der Begriff Beherbergungsleistung …Ansehen
Steuerlexikon Zinsabschlag … Der Zinsabschlag war bis Ende 2008 eine Form der Kapitalertragsteuer. Er betrug 30 % vom Kapitalertrag. Bei Tafelgeschäften erhöhte sich der Zinsabschlag auf 35 %. Er wurde auf Zinserträge des Steuerpflichtigen erhoben und war durch das kontoführende Kreditinstitut an das Finanzamt abzuführen, wenn kein Freistellungsauftrag vorlag oder das Freistellungsvolumen überschritten wurde. Erst im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer wurde der Zinsabschlag mit der zu zahlenden Einkommensteuerschuld …Ansehen
Steuerlexikon Zinsen / Kontokorrentkonto … Erzielt ein Bankkunde auf einem Kontokorrentkonto Zinserträge, unterliegen diese Einnahmen der Kapitalertragsteuer. Der Abzug unterblieb bis Ende 2008, wenn der Zins nicht mehr als 1 % betrug und wenn ein Betrag von 10,– € (Bagatellgrenze) nicht überschritten wurde. Diese Bagatellregelung ist mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 entfallen, die Banken halten die Steuer auch bei Mini-Erträgen ein. Bei Zinsen aus Kontokorrentkonten sind Zinsabschlag bzw. Abgeltungsteuer nicht auf der Grundlage …Ansehen