Steuerlexikon Wohnsitzfinanzamt … Für die Besteuerung natürlicher Personen (Einkommensteuer) ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz im Inland ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält. Bei mehrfachem Wohnsitz eines verheirateten Steuerpflichtigen, der von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend …Ansehen
Steuerlexikon Wohnsitz … Seinen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen inne hat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Nur ein gelegentliches kurzes Verweilen in unregelmäßigen Zeitabständen reicht nicht aus um einen Wohnsitz anzunehmen. Der Wohnsitzbegriff ist für die Erhebung der Erbschaftsteuer und der Einkommensteuer sowie für familienbezogene Entlastungen (z.B. Kindergeld) von Bedeutung. § 8 AO …Ansehen
Steuerlexikon Wohnungsbauprämie … Da Wohnraum in Deutschland immer knapper wird, fördert der Staat neue Eigentumsprojekte mit einer Wohnungsbauprämie. Jeder, der einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse besitzt oder neu abschließt, erhält vom Fiskus einen Zuschuss in Höhe von 10 % auf ihr Erspartes. Gleiches gilt, wenn Beteiligungen an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen bestehen oder Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften gekauft wurden. Die Prämie wird bereits ab einer Einzahlung von 50 € pro Jahr auf einen Bausparvertrag …Ansehen
Steuerlexikon Xylophon / Xylofon … Ein Xylophon oder ein anderes Musikinstrument kann bei einem Musiklehrer oder Musiker ein Arbeitsmittel sein. Arbeitsmittel sind Gegenstände, die der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen und weitaus überwiegend für diese Zwecke genutzt werden. Die berufliche Nutzung müssen Sie dem Finanzamt nachweisen. Machen Sie deshalb möglichst genaue Angaben, zu welchen Zwecken das Instrument beruflich genutzt wird. Bescheinigungen vom Arbeitgeber über die berufliche Nutzung können hier hilfreich sein (Bundesfinanzhof …Ansehen
Steuerlexikon Zumutbare Belastung … Die zumutbare Belastung wird von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Nur diese dann noch verbleibenden außergewöhnlichen Belastungen werden steuermindernd berücksichtigt. Mit dem Abzug der zumutbaren Belastung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. → kostenloser Beitrag: Was sind außergewöhnliche Belastungen und die zumutbare Belastung? → gratis Rechner: Individuelle zumutbare Belastung berechnen Die zumutbaren Belastungen betragen …Ansehen
Steuerlexikon Zuschussrücklage … Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft oder hergestellt, so hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen. Er kann die Zuschüsse aber auch erfolgsneutral behandeln. Hierbei dürfen die bezuschussten Anlagegüter nur mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, die der Steuerpflichtige selbst aufgewendet hat. Wird dieser Ansatz gewählt, muss auch in der Handelsbilanz entsprechend verfahren …Ansehen
Steuerlexikon Zustiftung … Einnahmen kann eine Stiftung aus der Anlage ihres Vermögens erzielen, dabei erzielt die Stiftung Zinseinnahmen und ähnliche Erträge, wie z.B. Dividenden. Gelder können auch durch Zustiftungen und Spenden zufließen. Zustiftungen sind Vermögenszuwendungen für eine bereits bestehende Stiftung, sie erhöhen den Kapitalstock einer Stiftung und werden nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Dagegen stärken Spenden nicht den Kapitalstock, sondern werden direkt für den Stiftungszweck verausgabt …Ansehen
Steuerlexikon Zuwendung … Geschenke (auch Zuwendungen genannt) an den Arbeitnehmer im Wert von bis zu 60,– € pro Monat unterliegen nicht der Besteuerung. Wird diese Freigrenze jedoch überschritten, muss der Arbeitnehmer die gesamten Zuwendungen versteuern. Das Geschenk des Arbeitgebers gilt dann als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zuwendungen an den Arbeitnehmer sind unabhängig von Betrag immer als Betriebsausgaben abzugsfähig. Betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind (z.B. Geschäftsfreunde …Ansehen
Steuerlexikon Zu versteuerndes Einkommen … Auf das zu versteuernde Einkommen kommt die tarifliche Einkommensteuer zur Anwendung. Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich wie folgt: Summe der positiven Einkünfte aus jeder Einkunftsart + Hinzurechnungsbetrag nach Auslandsinvestitionsgesetz ./. ausländische Verluste bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 2a Abs. 3 S. 1 EStG) ./. ausgleichsfähige negative Summen der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 S. 3–8 EStG) = Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG) ./. Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) ./. Abzug für …Ansehen
Steuerlexikon Zwangsgeld … Zwangsgeld kann zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes erhoben werden. So kann die Abgabe von Steuererklärungen, die Erteilung von Auskunft, die Vorlage von Unterlagen und die Duldung einer Betriebsprüfung hiermit erzwungen werden. Das Zwangsgeld ist schriftlich anzudrohen. Nach Ablauf der festgesetzten Frist kann das Zwangsgeld erhoben werden. Dabei darf das Zwangsgeld 25.000,– € nicht übersteigen. Ist das gegen einen Steuerpflichtigen (natürliche Person) festgesetztes Zwangsgeld uneinbringlich …Ansehen