Steuerlexikon Baukindergeld … Derzeit können keine Anträge auf Baukindergeld gestellt werden – für die letzte Förderung dieser Art gilt, dass der Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 ( verlängertes Fristende ) abgeschlossen worden sein muss. Bauen Sie selbst, muss die Baugenehmigung in diesem Zeitraum erteilt worden sein. Wenn ein Bauvorhaben nach Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtig ist, genügt eine Bauanzeige, um die Bauvorschriften einzuhalten. In diesen Fällen muss nicht nur die Bauanzeige in diesem …Ansehen
Steuerlexikon Baukostenverlust … Wurden Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben geleistet und kommt es später nicht zur Realisierung des Bauvorhabens, da das Bauunternehmen Konkurs anmelden musste, so können die verloren gegangenen Vorauszahlungen als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Der erlittene Baukostenverlust kann damit steuerlich sofort geltend gemacht werden. …Ansehen
Steuerlexikon Baukostenzuschuss … Zuschüsse zu Baukosten können aus öffentlichen Mitteln (Bsp.: Denkmalschutzprogramm, Lärmschutzprogramm) oder von privaten Gebern (Bsp.: Flughafengesellschaft, Mietern) stammen. Einkommensteuerlich können die Baukostenzuschüsse zu einer Minderung der Herstellungskosten und damit einer Minderung des Abschreibungsbetrags oder zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen. Hierbei ist zwischen Zuschüssen von Nicht-Mietern und Zuschüssen von Mietern zu unterscheiden. Zuschüsse von Nicht-Mietern: …Ansehen
Steuerlexikon Bausparbeiträge … Beiträge zu einem Bausparvertrag können nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Seit dem Jahr 1996 wird das Bausparen durch die Wohnungsbauprämie gefördert. Im Gegenzug hatte der Gesetzgeber den Sonderausgabenabzug gestrichen. Ein weiteres Förderinstrument ist die Arbeitnehmersparzulage. Bausparbeiträge, die vermögenswirksame Leistungen sind, werden vorrangig durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Sie beträgt 9 % der maximalen Bemessungsgrenze von 470,– € für Alleinstehende und …Ansehen
Steuerlexikon Bausparförderung … Bausparen wird vom Staat durch die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie unterstützt. Arbeitnehmer-Sparzulage Legt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in Anlageformen an, die für den Erwerb von Immobilieneigentum geeignet sind, wird die Arbeitnehmer-Sparzulage gezahlt. Diese Anlageform wird als Bausparen bezeichnet. Bausparen: Für vermögenswirksame Leistungen beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 9 % (§ 13 Abs. 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz). Dabei gilt ein Höchstbetrag von 470,– € …Ansehen
Steuerlexikon Bausparkassenvertreter … Ein Bausparkassenvertreter ist Handelsvertreter und unterliegt als Gewerbetreibender der Gewerbesteuer. Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Eine Selbständigkeit liegt vor, wenn im Wesentlichen die Tätigkeit frei gestaltet und die Arbeitszeit frei eingeteilt werden kann. Ist keine Selbständigkeit gegeben, liegt ein Angestelltenverhältnis vor. Führt der Unternehmer …Ansehen
Steuerlexikon Bausparzinsen … Rechtslage bis 31.12.2008: Die auf ein Bausparguthaben gezahlten Zinsen sind kapitalertragsteuerpflichtig. Jedoch unterbleibt ein Abzug, wenn dem Steuerpflichtigen eine Arbeitnehmersparzulage im Jahr der Zinsgutschrift oder im laufenden oder vorangegangenen Jahr eine Wohnungsbauprämie gewährt wurde und wenn das Bausparguthaben nur mit 1 % verzinst wird. Rechtslage seit 01.01.2009: Grundsätzlich unterliegen Bausparzinsen der Abgeltungssteuer. Wurden jedoch Bausparverträge für selbstgenutzte Immobilien …Ansehen
Steuerlexikon Bauwirtschaft … Für die Bauwirtschaft gewährt der Staat ganz spezielle Vergünstigungen. Steuerlich begünstigt werden: das Kurzarbeitergeld; das Winterausfallgeld; das Wintergeld; die Winterhilfe; die Übergangsbeihilfe; die Urlaubsabgeltung; die Erschwerniszulage. Das Kurzarbeitergeld sowie das Winterausfallgeld unterliegen keiner Besteuerung, jedoch ist diese steuerfreie Einnahme vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Denn im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung werden diese Einnahmen …Ansehen
Steuerlexikon Bedarfsbewertung … Für Zwecke der Erbschaftsteuer bzw. der Schenkungsteuer ist nur noch eine Bewertung der Vermögensgegenstände vorzunehmen, wenn hierfür ein Bedarf existiert. Ist eine Bewertung notwendig, muss der Wert zum Todeszeitpunkt des Erblassers oder bei Ausführung der Schenkung ermittelt werden. Welche Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kommen, richtet sich nach dem Erbschaftsteuergesetz sowie nach dem Bewertungsgesetz. Die Bedarfsbewertung ist seit dem 01.01.1996 auf die nachfolgenden festzustellenden Werte …Ansehen
Steuerlexikon Bedienzuschlag … Wird ein Bedienzuschlag gezahlt, so entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Steuerfreiheit wie bei Trinkgeldern wird nicht gewährt. …Ansehen