Steuerlexikon Betriebsfinanzamt … Für die gesonderte Feststellung des Gewinns ist bei gewerblichen Betrieben mit Geschäftsleitung im Inland das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Bei gewerblichen Betrieben ohne Geschäftsleitung im Inland das Finanzamt, in dessen Bezirk eine Betriebsstätte – bei mehreren Betriebsstätten die wirtschaftlich bedeutendste – unterhalten wird. Neben der Gewinnfeststellung bei gewerblichen Unternehmen ist das Betriebsfinanzamt für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsgrundstück … Nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ist ein Betriebsgrundstück der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz. Dient das Grundstück zu mehr als der Hälfte seines Werts dem Gewerbebetrieb, so gilt das ganze Grundstück als Teil des Gewerbebetriebs und als Betriebsgrundstück. Dient das Grundstück nur zur Hälfte seines Werts oder zu einem geringeren Teil dem Gewerbebetrieb, so gehört das ganze Grundstück zum Grundvermögen. Ein Grundstück an dem neben dem Betriebsinhaber noch andere Personen …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsprüfung … Im Rahmen einer Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung überprüfen die Finanzbehörden steuererhebliche Angaben des Steuerpflichtigen. Sie kann eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfassen oder sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Die Finanzbehörde bestimmt den Umfang der Außenprüfung in einer schriftlich zu erteilenden Prüfungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Eine Außenprüfung ist unter anderem zulässig bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsrat … Vom Arbeitgeber gezahlte Bezüge an den Arbeitnehmer für die Mitgliedschaft im Betriebsrat gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Nur den Auslagenersatz kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Hierzu gehören zum Beispiel Reisekosten, die dem Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit entstanden sind. Erfolgt kein Auslagenersatz durch den Arbeitgeber, kann das Betriebsratsmitglied entstandene Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, wenn nachweisbar ist, dass die Betriebsratstätigkeit …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsstättenfinanzamt … Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Beim Betriebsstättenfinanzamt ist die Lohnsteueranmeldung einzureichen und die Lohnsteuer abzuführen. § 41a EStG …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsstätte … Gesetzlich definiert ist die Betriebsstätte gemäß § 12 Abgabenordnung als feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätte gelten aber auch Bauausführungen und Montagen. Betriebsstätten sind keine rechtlich selbstständigen Einheiten, vielmehr nur unselbstständige Teile eines Gesamtunternehmens. Eine Betriebsstätte ist örtlich fixiert und das Unternehmen muss darin seine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Allerdings ist keine feste Verbindung mit der Erdoberfläche …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsübersicht … Die Betriebsübersicht ist eine zusammenfassende Übersicht über die Entwicklung der Beträge der doppelten Buchführung. Diese Übersicht wird während der Erstellung des Jahresabschlusses aufgestellt. Sie vermittelt einen Überblick über den Verlauf des gesamten Geschäftsjahres. Mit ihr wird die Entwicklung der Sachkonten (Bestandskonten, Erfolgskonten, gemischte Konten) im Jahresverlauf (von der Anfangsbilanz bis zur Schlussbilanz) dargestellt. Die Betriebsübersicht ist nicht auf einen Zeitpunkt, sondern …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveräußerung / Entgelt … Eine Betriebsveräußerung kann entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgen. Zudem ist eine unentgeltliche Übertragung des Betriebes möglich. Entgeltliche Betriebsveräußerung: Entgeltliche Erwerbe sind: der Kauf, der Tausch, die Übertragung zur Tilgung von Verbindlichkeiten, die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft als Sacheinlage gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten. Teilentgeltliche Betriebsveräußerung: Übersteigt bei einer teilentgeltlichen Betriebsveräußerung …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveräußerung / Freibetrag … Bei Betriebsveräußerungen kann der ermittelte Veräußerungsgewinn um einen Freibetrag gekürzt werden. Insbesondere kleineren Betrieben soll hierdurch eine steuerliche Erleichterung gewährt werden. Der Freibetrag beträgt seit dem 01.01.2004 45.000,– € (bisher: 51.200,– €). Gewährt wird der Freibetrag nur, wenn der Steuerpflichtige sein 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Zu beachten ist, dass sich der Freibetrag verringert, falls der Veräußerungsgewinn 136.000,– € (bis Ende …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveräußerung / Mitunternehmeranteil … Die Veräußerung einer Personengesellschaft im Ganzen, aber auch die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen kann mit dem Freibetrag für Betriebsveräußerungen und mit einer ermäßigten Besteuerung des verbleibenden Veräußerungsgewinns steuerlich begünstigt werden. Zu beachten ist, dass die Vergünstigungen nur gewährt werden, wenn der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert wird. Überträgt ein Mitunternehmer an einer OHG zum Beispiel seine 30 %-ige Beteiligung nur zur Hälfte, wird keine der beiden Vergünstigungen …Ansehen