Steuerlexikon Anteilsbewertung … Anteile an Kapitalgesellschaften werden mit dem Kurswert bewertet, wenn sie zum amtlichen Handel oder zum geregelten Markt oder zum Freiverkehr zugelassen sind. Die Kurswerte veröffentlicht der Bundesminister der Finanzen jährlich am Bewertungsstichtag, dem 31.12., im Bundessteuerblatt. GmbH-Anteile oder nichtnotierte Aktien sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Das hierbei zur Anwendung kommende Verfahren wird Anteilsbewertung genannt. Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes kommen zwei Möglichkeiten …Ansehen
Steuerlexikon Anteilsverkäufe … Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind: Aktien, Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen. Ist der Veräußerer am Kapital der Gesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Zeitpunkt wesentlich beteiligt gewesen, zählt der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Eine wesentliche Beteiligung ist bei einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung von mindestens 1 % gegeben …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsteilzeit … Die gesetzliche Regelung zur Altersteilzeit ermöglicht durch staatliche Förderungen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Das Altersteilzeitgesetz hatte am 01.01.1989 das Vorruhestandsgesetz abgelöst. Zum 01.08.1996 trat mit dem »Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand« ein neues Altersteilzeitgesetz in Kraft. Von der Bundesanstalt für Arbeit erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn er den Arbeitslohn für die Teilzeitarbeit um mindestens 20 % aufstockt und wenn er …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsverträge zwischen Angehörigen … Verträge zwischen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Damit müssen die vertraglichen Vereinbarungen dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist. Zudem müssen die vertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Angehörige sind: der Verlobte; der Ehegatte (auch geschiedene) – Angehörige sind sie auch, wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist; Verwandte und Verschwägerte …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitszimmer … Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Bis Ende 2022 galt: Bis zu einem Betrag von 1.250,– € jährlich werden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ab 2023 kann eine Jahrespauschale in …Ansehen
Steuerlexikon Architekten … Architekten sind freiberuflich tätig und unterliegen damit nicht der Gewerbesteuer. Eine Gewerbesteuerpflicht entsteht jedoch, wenn ein Architektenbüro in der Form einer Kapitalgesellschaft geführt wird. Demgegenüber unterliegt ein Architektenbüro, das von mehreren Architekten als Sozietät geführt wird, keiner Gewerbesteuer. Architekten erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sie können ihren Gewinn durch die Einnahmen-/Überschussrechnung ermitteln. Eine Bilanz muss daher nicht aufgestellt …Ansehen
Steuerlexikon Arztkosten … Arztkosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie nicht von einer Versicherung gezahlt werden. Beim BFH ist seit 21.08.2013 eine Verfahren (VI R 32/1) zu der Frage anhängig, ob zwangläufig entstandene Krankheitskosten ohne Kürzung um einen zumutbaren Eigenanteil zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zuzulassen sind. § 33 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Aufrechnung … Die Aufrechnung ist die Erfüllung einer Hauptforderung durch Verrechnung mit einer Gegenforderung. Ein Handwerker erbringt für 500,– € eine Leistung für das Finanzamt. Der Geldbetrag kann mit einer Forderung des Finanzamtes gegenüber dem Handwerker von 100,– € verrechnet werden. Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten sinngemäß die Vorschriften des bürgerlichen Rechts, soweit nichts anderes bestimmt ist. Es sind folgende …Ansehen
Steuerlexikon Definition & Erklärung: Aufstockungsbeträge in Altersteilzeit … Ihr Altersteilzeitlohn wird normal versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Begünstigt sind aber die Aufstockungsleistungen Ihres Arbeitgebers. Die Aufstockungsleistungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG): Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG). Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegen jedoch nicht dem Progressionsvorbehalt …Ansehen
Steuerlexikon Aufwandsentschädigung … Aufwandentschädigungen aus öffentlichen Kassen sind steuerfrei. Öffentliche Kassen sind unter anderem: Kassen von Bund und Ländern sowie den Gemeinden, Kassen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, Kassen der Berufsgenossenschaften, Ortskrankenkassen, Landeskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, Kassen der Deutschen Bundesbahn. Die Steuerfreiheit wird nur gewährt, wenn die gezahlten Beträge Aufwendungen abdecken sollen, die steuerlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben …Ansehen