Steuerlexikon Anfechtungsklage … Im Rahmen des Finanzrechtswegs kann mittels Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage geklagt werden. Durch die Anfechtungsklage kann die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsakts erreicht werden. Durch die Verpflichtungsklage kann ein bisher unterlassener oder bereits abgelehnter Verwaltungsakt zur Realisierung kommen. Um die Klage erheben zu können, muss der außergerichtliche Rechtsbehelf (Einspruch) erfolglos gewesen sein. Hiervon kann jedoch durch eine Sprungklage abgewichen werden. Auch …Ansehen
Steuerlexikon Anhängiges Verfahren … Anhängig ist ein Verfahren, in dem Klage erhoben worden, aber noch kein Urteil ergangen ist. Ist ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, können Sie sich in Ihrem Einspruch gegen einen Steuerbescheid auf dieses Verfahren berufen. Das Finanzamt bearbeitet Ihren Steuerbescheid in diesem Punkt nicht, sondern lässt den Einspruch ruhen, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat (§ 363 Abs. 2 AO). Ist ein Verfahren nur vor einem Finanzgericht anhängig, können Sie sich in einem Einspruch zwar auch …Ansehen
Steuerlexikon Anlagevermögen … In der Bilanz ist neben dem Umlaufvermögen , dem Eigenkapital, den Schulden sowie den Rechnungsabgrenzungsposten auch das Anlagevermögen gesondert auszuweisen (§ 247 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, HGB) . Als Anlagevermögen sind nur Gegenstände auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen sollen (§ 247 Abs. 2 HGB) . Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehört, ergibt sich nicht aus der Bilanzierung, sondern aus der Zweckbestimmung. Zum Anlagevermögen gehören zum Beispiel: immaterielle Wirtschaftsgüter …Ansehen
Steuerlexikon Anleihen … Die Bezeichnung Anleihen ist ein Sammelbegriff für Schuldverschreibungen. Der Aussteller der Anleihe verspricht die Rückzahlung des ausgewiesenen Anleihebetrages und die Auszahlung eines festgelegten Zinses. Die Erträge, also die festgesetzten Zinsen, unterliegen der Abgeltungssteuer. Auch die Erträge einer Auslandsanleihe sind steuerpflichtig. § 20 EStG § 43 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Anmeldezeitraum … Die Steuern sind entsprechend den Bestimmungen der jeweiligen Einzelsteuergesetze innerhalb bestimmter Zeiträume anzumelden. § 41a EStG § 44 EStG § 8 VersStG § 8 FeuerschStG § 18 UStG …Ansehen
Steuerlexikon Annehmlichkeiten … Der Begriff Annehmlichkeiten ist durch die Rechtsprechung geprägt und findet keine Entsprechung im Gesetz. Annehmlichkeiten sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer die zu keiner ins Gewicht fallenden objektiven Bereicherung führen. Die Rechtsprechung hatte diese Art von Zuwendungen bis 1989 steuerfrei gestellt. In der neueren Rechtsprechung wurde die Steuerfreiheit jedoch grundsätzlich verneint. Somit ist alles steuerpflichtig was der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zuwendet und als …Ansehen
Steuerlexikon Anrechnungsverfahren … Das Anrechnungsverfahren kam bis zum Jahr 2000 bei der Veranlagung von Kapitalgesellschaften zur Körperschaftsteuer (KSt) zur Anwendung. Ziel dieses Verfahrens war, eine steuerliche Doppelbelastung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner zu vermeiden. 2001 wurde das Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das wiederum 2009 ersetzt wurde durch die Abgeltungsteuer bzw. das Teileinkünfteverfahren. Unter dem Anrechnungsverfahren kam es zur steuerlichen Berücksichtigung der in …Ansehen
Steuerlexikon Ansparabschreibung / Existenzgründer … Rechtslage seit 01.01.2007: Die Ansparabschreibung für Existenzgründer wurde durch die Einführung eines Investitionsabzugsbetrages ersetzt. …Ansehen
Steuerlexikon Ansparabschreibung … Rechtslage seit 01.01.2007: Die Ansparrücklage wurde durch die Einführung eines Investitionsabzugsbetrages ersetzt. …Ansehen
Steuerlexikon Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis … Zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (steuerrechtlichen Geldleistungsansprüchen) gehören: der Steueranspruch; der Steuervergütungsanspruch; der Haftungsanspruch; der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung; der Erstattungsanspruch; die in den Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche. Wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden ist, so hat der Rechnungssteller …Ansehen