Steuerlexikon Eigenheimzulage … Zur Rechtslage ab 2018 (Baukindergeld) siehe dort! Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 1.1.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage. Rechtslage bis 31.12.2005: Mit der Eigenheimzulage wird die Anschaffung oder die Herstellung von Wohneigentum gefördert, das der Steuerpflichtige zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die staatliche Förderung besteht aus …Ansehen
Steuerlexikon Eigenheimzulage / Tod des Ehegatten … Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 01.01.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage. Rechtslage bis 31.12.2005: Erhält der überlebende Ehegatte durch den Erbfall das Miteigentum an der vormals gemeinsamen Wohnung, die durch Eigenheimzulage gefördert wird, so ist der bisherige Miteigentumsanteil zusammen mit dem hinzu erworbenen Anteil als ein …Ansehen
Steuerlexikon Grundstück … Nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein Grundstück. Es wird zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden. Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen. Die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde …Ansehen
Steuerlexikon Grundvermögen … Zum Grundvermögen gehören: der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt. In das Grundvermögen sind Bodenschätze und die Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), nicht einzubeziehen …Ansehen
Steuerlexikon Haftung … Im Steuerrecht bezieht sich die Haftung auf das Eintreten für fremde Steuerschulden. Hierbei kommt es zur Erweiterung des Steuerschuldverhältnisses, denn nunmehr kann neben dem Steuerschuldner auch der Haftungsschuldner vom Finanzamt in Anspruch genommen werden. Im Steuerrecht werden folgende Haftungstatbestände unterschieden: Haftung des gesetzlichen Vertreters (Eltern, Geschäftsführer, Vorstände) aufgrund von grober oder fahrlässiger Pflichtverletzung; Haftung des Steuerhinterziehers: vorausgesetzt …Ansehen
Steuerlexikon Halbeinkünfteverfahren … Rechtslage seit 01.01.2009: Das Halbeinkünfteverfahren wird durch eine 25 %ige Abgeltungssteuer ersetzt, wenn Dividenden bei Privatanlegern anfallen. Werden hingegen Kapitaleinkünfte im betrieblichen Bereich einer Personengesellschaft erzielt, kommt das neu eingeführte Teileinkünfteverfahren zur Anwendung. Dividenden sind dann zu 60 % steuerpflichtig und unterliegen zudem beim Gesellschafter der Einkommensteuer. Das Teileinkünfteverfahren kommt auch bei der Veräußerung von wesentlichen Anteilen an …Ansehen
Steuerlexikon Handelsbilanz … Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden. Die Aufstellung einer Handelsbilanz erfolgt nach handelsrechtlichen Grundsätzen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten nur die Bestimmungen des Ersten Abschnittes des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB). Für Kapitalgesellschafter gelten zudem auch die Vorschriften des Zweiten Abschnittes des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 264 bis 335 HGB). Mit der Handelsbilanz wird …Ansehen
Steuerlexikon Handelsmakler … Handelsmakler ist, wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt (§§ 93 ff. HGB). Demgegenüber ist der Handelsvertreter ein selbstständiger Gewerbetreibender und ständig damit betraut, für einen anderen Unternehmer Geschäfte …Ansehen
Steuerlexikon Handelsvertreter … Die Tätigkeit eines Handelsvertreters gehört nicht zu den freien Berufen (Freiberufler). Zwangläufig unterliegt der selbstständig tätige Handelsvertreter der Gewerbesteuer, da er Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt. Gewerbebetriebe müssen ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder mittels Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Besteht nicht kraft Rechtsform eine Verpflichtung zur Aufstellung einer Bilanz oder werden gesetzlich vorgeschriebene Größenmerkmale (Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl …Ansehen
Steuerlexikon Handelsvertreter / Provision … Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Eine Selbstständigkeit liegt vor, wenn im Wesentlichen die Tätigkeit frei gestaltet und die Arbeitszeit frei eingeteilt werden kann. Ist keine Selbstständigkeit gegeben, liegt ein Angestelltenverhältnis vor. Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat. Eine …Ansehen