Steuerlexikon Grundstück … Nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein Grundstück. Es wird zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden. Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen. Die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde …Ansehen
Steuerlexikon Grundvermögen … Zum Grundvermögen gehören: der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt. In das Grundvermögen sind Bodenschätze und die Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), nicht einzubeziehen …Ansehen
Steuerlexikon Haftung … Im Steuerrecht bezieht sich die Haftung auf das Eintreten für fremde Steuerschulden. Hierbei kommt es zur Erweiterung des Steuerschuldverhältnisses, denn nunmehr kann neben dem Steuerschuldner auch der Haftungsschuldner vom Finanzamt in Anspruch genommen werden. Im Steuerrecht werden folgende Haftungstatbestände unterschieden: Haftung des gesetzlichen Vertreters (Eltern, Geschäftsführer, Vorstände) aufgrund von grober oder fahrlässiger Pflichtverletzung; Haftung des Steuerhinterziehers: vorausgesetzt …Ansehen
Steuerlexikon Halbeinkünfteverfahren … Rechtslage seit 01.01.2009: Das Halbeinkünfteverfahren wird durch eine 25 %ige Abgeltungssteuer ersetzt, wenn Dividenden bei Privatanlegern anfallen. Werden hingegen Kapitaleinkünfte im betrieblichen Bereich einer Personengesellschaft erzielt, kommt das neu eingeführte Teileinkünfteverfahren zur Anwendung. Dividenden sind dann zu 60 % steuerpflichtig und unterliegen zudem beim Gesellschafter der Einkommensteuer. Das Teileinkünfteverfahren kommt auch bei der Veräußerung von wesentlichen Anteilen an …Ansehen
Steuerlexikon Handelsbilanz … Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden. Die Aufstellung einer Handelsbilanz erfolgt nach handelsrechtlichen Grundsätzen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten nur die Bestimmungen des Ersten Abschnittes des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB). Für Kapitalgesellschafter gelten zudem auch die Vorschriften des Zweiten Abschnittes des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 264 bis 335 HGB). Mit der Handelsbilanz wird …Ansehen
Steuerlexikon Handelsmakler … Handelsmakler ist, wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt (§§ 93 ff. HGB). Demgegenüber ist der Handelsvertreter ein selbstständiger Gewerbetreibender und ständig damit betraut, für einen anderen Unternehmer Geschäfte …Ansehen
Steuerlexikon Handelsvertreter … Die Tätigkeit eines Handelsvertreters gehört nicht zu den freien Berufen (Freiberufler). Zwangläufig unterliegt der selbstständig tätige Handelsvertreter der Gewerbesteuer, da er Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt. Gewerbebetriebe müssen ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder mittels Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Besteht nicht kraft Rechtsform eine Verpflichtung zur Aufstellung einer Bilanz oder werden gesetzlich vorgeschriebene Größenmerkmale (Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl …Ansehen
Steuerlexikon Handelsvertreter / Provision … Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Eine Selbstständigkeit liegt vor, wenn im Wesentlichen die Tätigkeit frei gestaltet und die Arbeitszeit frei eingeteilt werden kann. Ist keine Selbstständigkeit gegeben, liegt ein Angestelltenverhältnis vor. Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat. Eine …Ansehen
Steuerlexikon Handwerker … Handwerker, die selbstständig tätig sind, erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie können ihre Einkünfte durch die Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Zu beachten ist, dass selbstständig tätige Handwerker, die keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Sie müssen 18,7 % ihrer Einkünfte in die Rentenkasse einzahlen. Grundsätzlich wird der Regelbeitrag von 543,24 € (West) bzw. 471,24 € (Ost) erhoben, der sich aus den Bezugsgrößen …Ansehen
Steuerlexikon Handykosten … Nutzt der Arbeitnehmer das betriebliche Handy für private Zwecke, ist der daraus resultierende Nutzungsvorteil steuerfrei. Wird das private Handy für betriebliche Zwecke genutzt, ist der berufliche Nutzungsanteil nachzuweisen. Seit dem 01.01.2002 wurde die Nachweisführung wesentlich vereinfacht. Werden die beruflich bedingten Telefonkosten für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten im Einzelnen nachgewiesen, kann der so ermittelte berufliche Kostenanteil für den gesamten Veranlagungszeitraum …Ansehen