Steuerlexikon Betriebsausgaben … Als Betriebsausgaben gelten alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Dazu gehören alle Vermögensabflüsse in Form von Geld aber auch in Form von Sachwerten. Wichtig ist, dass die Ausgaben im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Betriebsausgaben können entstehen, wenn die Ausgaben auch im Zusammenhang mit der privaten Lebensführung stehen und nicht allein betrieblich veranlasst sind. So ist der Abzug auch zum Teil privat veranlasster …Ansehen
Steuerlexikon Betriebseinnahmen … Betriebseinnahmen sind Güter in Geld oder Geldeswert im Rahmen der Gewinneinkunftsarten. Bei sinngemäßer Anwendung der Betriebsausgabendefinition auf die Betriebseinnahmendefinition, sind Betriebseinnahmen Zuflüsse, die betrieblich veranlasst sind. Somit sind alle Gegenleistungen für betriebliches Handeln aber auch für betriebliches Nicht-Handeln als Betriebseinnahmen anzusehen. Bei zwischenbetrieblichen Erwerben ist dabei ohne Bedeutung, ob beim Geber eine Betriebsausgabe vorliegt. So kann insbesondere …Ansehen
Steuerlexikon Betriebseröffnung GmbH … Körperschaftsteuer: Als eigenständige juristische Person unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer. Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Einlagen, die von den Gesellschaftern geleistet werden, stellen kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen dar. Die Erbringung der Einlagen wird als erfolgsneutraler Vorgang bezeichnet. Werden Sacheinlagen erbracht, so müssen diese zum Teilwert aktiviert werden. Gründungsaufwendungen sind als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig …Ansehen
Steuerlexikon Betriebseröffnung Personengesellschaft … Einkommensteuer: Die Steuerpflicht entsteht mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Bei Gründung eines Unternehmens leisten die Mitunternehmer Kapital- oder Sacheinlagen. Den Kapitalkonten der Mitunternehmer sind in der Gründungsphase die eingebrachten Wirtschaftsgüter zuzuschreiben. Wird Kapital eingebracht, ist der Geldbetrag zu aktivieren. Sacheinlagen sind hingegen mit dem Teilwert zu bilanzieren. Gründungskosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Zu den Gründungskosten gehören zum Beispiel …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveräußerung … Der entgeltliche oder teilentgeltliche Eigentümerwechsel an einem Betrieb oder Teilbetrieb wird im Gesetz als Betriebsveräußerung bezeichnet. Der Veräußerer kann eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, aber auch ein Verein oder eine Stiftung sein. Eine Betriebsveräußerung liegt vor, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen des Betriebes oder des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber entgeltlich oder teilentgeltlich übertragen werden. Ferner muss der gesamte Betrieb im …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveräußerung / Teilbetrieb … Ein Teilbetrieb liegt bei nachfolgenden Voraussetzungen vor: Der Teil eines Gesamtbetriebes ist eine in sich geschlossene organische Einheit, er ist für sich allein lebensfähig und ist in gewisser Weise gegenüber dem Gesamtbetrieb selbständig. Folgende Aspekte können auf einen Teilbetrieb schließen: eigenes Rechnungswesen, eigener Kundenstamm, eigene Preisgestaltung, eigenes Anlagevermögen, Ausübung einer anderen Tätigkeit (im Vergleich zum Hauptbetrieb) sowie eine personelle Eigenständigkeit. Teilbetriebe …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveräußerung / wesentliche Betriebsgrundlagen … Eine Betriebsveräußerung liegt vor, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert werden. Bei der Entscheidung, welche Wirtschaftsgüter des Unternehmens als wesentliche Betriebsgrundlagen zu qualifizieren sind, kommt es gewöhnlich zu Abgrenzungsproblemen. Zur Beurteilung der Wirtschaftsgüter werden drei Betrachtungsweisen herangezogen: funktionale Betrachtungsweise: Ein Wirtschaftsgut gilt als wesentliche Betriebsgrundlage, wenn es zur Erreichung des Unternehmenszwecks notwendig ist. Es muss …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveranstaltung … Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer üblichen Betriebsveranstaltung Zuwendungen, so sind diese steuerfrei, wenn sie ganz überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegen. Zudem muss allen Mitarbeitern die Teilnahme an der Veranstaltung offen stehen. Hierfür ist ausreichend, wenn die Veranstaltung allen Mitgliedern einer Organisationseinheit (z.B. Arbeitsgruppe, Abteilung) zugänglich ist. Als übliche Betriebsveranstaltungen gelten Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern und Betriebsausflüge. Ob eine betriebliche …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsvermögensvergleich … Steuerpflichtige, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen (Jahresabschluss), müssen ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Beim Betriebsvermögensvergleich ist der Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Bei …Ansehen
Steuerlexikon Betriebversammlung … Zahlt der Arbeitgeber eine Vergütung für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung (nach § 44 Betriebsverfassungsgesetz), so entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört auch der Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers. …Ansehen