3. Auswirkung auf die Auszahlung von Kapitalerträgen
Abgeltungsteuer, Ausnahmen, Banken und das Bundeszentralamt für Steuern
Ist nach den Angaben im Antrag nicht zu erwarten, dass Sie zur Zahlung von Einkommensteuer verpflichtet sind, wird das Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausstellen, die an die Bank weitergegeben werden kann. Damit ist die Bank berechtigt, Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer auszuzahlen.
Ausnahme: Bei Tafelgeschäften wird in jedem Fall Abgeltungsteuer einbehalten.
Legt der Sparer seinem Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, dann werden seine Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer freigestellt. Diese freigestellten Zinserträge muss das Kreditinstitut dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, damit die Finanzämter nachträglich prüfen können, ob der Steuerpflichtige seine Kapitaleinkünfte richtig angegeben hat.
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