Anmeldung Sondervorauszahlung
Wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben und von einer Dauerfristverlängerung profitieren möchten, müssen Sie bis zum 10.2. jedes Jahres eine Sondervorauszahlung beim Finanzamt anmelden und entrichten. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der für das Vorjahr geleisteten Umsatzsteuerzahlungen.
Für alle Erklärungen und Anträge rund um die Umsatzsteuererklärung besteht »Elster-Pflicht«. Die dafür erforderlichen Formulare finden Sie auf elster.de.
Wir veröffentlichen daher an dieser Stelle keine Umsatzsteuer-Formulare mehr.
Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.
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