Anlage Sonderausgaben
Die Angaben in der Anlage Sonderausgaben waren früher Teil des Mantelbogens. Seit 2019 sind sie in einer eigenen Anlage zu finden.
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Anlage Sonderausgaben 2023 (PDF, ausfüllbar)
Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.
Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
Werden hier keine weiteren Informationen angegeben, berücksichtigt das Finanzamt für die Ausgaben einen Pauschbetrag von 36 Euro. Bei Ehe- oder Lebenspartnern, die eine Zusammenveranlagung gewählt haben, beträgt dieser Pauschbetrag entsprechend 72 Euro. Die eigenen Sonderausgaben übersteigen diesen Betrag? Dann sollte die Rubrik gewissenhaft ausgefüllt werden.
Zu den Sonderausgaben zählen zum Beispiel Vorsorgeleistungen wie Renten und dauernde Lasten, die nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand oder der Anlage AV geltend gemacht werden. Auch Unterhaltsleistungen, Spenden an politische oder gemeinnützige Vereine und Mitgliedsbeiträge werden berücksichtigt. Sogar für die Kirchensteuer kann es Rückzahlungen geben!
Vor 2019 gehörten diese Angaben in den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung.
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