Anlage N - Formular für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Jeder Steuerzahler, der Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und eine Lohnsteuerkarte hat, muss die Anlage N ausfüllen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 gibt es eine eigene »Anlage N – Doppelte Haushaltsführung«.

In die Anlage N gehören im Wesentlichen der Arbeitslohn und die Werbungskosten (zum Beispiel die Pendlerpauschale / Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, Kosten für ein Arbeitszimmer oder Angaben zu einer doppelten Haushaltsführung).

Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.

Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.

Anlage N – Doppelte Haushaltsführung

Angaben zur doppelten Haushaltsführung werden seit dem Veranlagungszeitraum 2023 in einem eigenen Formular erfasst.

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  • Wertvolle Zeit sparen: Dank des automatischen Datenabrufs müssen Sie nur noch ganz wenig selbst ausfüllen – das spart Zeit!

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