Checkliste: Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung
Für viele Ehepaare ist die Zusammenveranlagung am günstigsten. Deshalb führt der Finanzbeamte automatisch eine Zusammenveranlagung durch, wenn Ehepaare in der Steuererklärung auf Seite 1 des Mantelbogens kein Kreuzchen für die gewünschte Veranlagungsform setzen.
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