Anlage Sonstiges
Die »Anlage Sonstiges« füllen Sie aus, wenn Sie besondere Anträge zur Veranlagung stellen möchten. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern ist die »Anlage Sonstiges« gemeinsam auszufüllen – Sie müssen also nur ein Formular abgeben.
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Anlage Sonstiges 2023 (PDF, ausfüllbar)
Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.
Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.
Wann braucht man die »Anlage Sonstiges«?
Sie brauchen die »Anlage Sonstiges« in diesen Fällen:
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Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
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Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
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Spendenvortrag
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Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag
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Gesondert festgestellte negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten
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Freibetrag für bestandsgeschützte Altanteile an Investmentfonds
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Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern
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Antrag auf Zurückstellung der Einkommensteuerveranlagung bis zur Festsetzung einer beantragten Forschungszulage
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Antrag auf Energiepreispauschale 2022 (EPP) bei pauschal besteuertem Arbeitslohn