Wann ist die Zehn-Tage-Regel anzuwenden?
Fast alle betrieblichen Vorgänge machen sich irgendwann als Zufluss oder Abfluss von Geld bemerkbar. Daher spricht man bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auch vom »Zufluss- und Abflussprinzip«. Denn hier werden im Prinzip nur diese Geldbewegungen aufgezeichnet. Grundsätzlich gilt dabei: Einnahmen sind in dem Jahr als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind; Ausgaben sind in dem Jahr als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, in dem sie abgeflossen oder geleistet worden sind.