Versicherungsleistung nach Pkw-Unfall

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Wenn nach einem Unfall mit dem betrieblichen Pkw Ihre Versicherung Unfallkosten erstattet, sollten Sie im eigenen Interesse auf die richtige Verbuchung achten: Ziehen Sie den Erstattungsbetrag bei der Berechnung des Privatanteils von den Gesamtkosten des Fahrzeugs ab. Oft müssen Sie dann einen deutlich niedrigeren Privatanteil versteuern:

  • Bei der Fahrtenbuchmethode profitieren Sie immer, da die Bemessungsgrundlage für den Privatanteil sich direkt in Höhe des Erstattungsbetrags verringert.
  • Bei der 1%-Methode kann sich dadurch ein Vorteil ergeben, dass die Obergrenze für den Privatanteil in Form der Kostendeckelung in Höhe des Erstattungsbetrags sinkt. Die positive steuerliche Auswirkung kann hier also noch höher sein.

Die Pkw-Kosten müssen Sie im Unfalljahr kürzen, auch wenn die Zahlung der Versicherung erst im Folgejahr eingeht (Verfügung der OFD München vom 25.5.2005, Az. S 2145 - 20 St 41/42).

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