Geschäftswagen: Steuerliche Möglichkeiten bei Kauf und Abschreibung
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Die meisten Selbstständigen haben ein Auto, das sie sowohl betrieblich als auch privat nutzen. Im Steuerrecht nennt man das einen gemischt genutzten Pkw. Beim Geschäftswagen eines Selbstständigen muss zunächst geklärt werden, ob er zum Betriebsvermögen gehört. Der betriebliche Nutzungsumfang entscheidet, ob das Auto zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehört oder ob es dem Privatvermögen zugeordnet werden muss. Und hiervon hängt dann auch die Ermittlung des Privatanteils ab.
Im Beitrag erfahren Sie,
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wann ein Pkw zum Betriebsvermögen gehört;
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wie Sie den Umfang der betrieblichen Nutzung nachweisen;
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wie der Privatanteil abhängig von der Vermögensart zu ermitteln ist;
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was Sie bei der Anschaffung eines Pkw alles bedenken sollten;
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welche Abschreibungsmöglichkeiten Sie haben.
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