Meine Steuern.

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Alles für die private Einkommensteuererklärung

Mit Meine Steuern. hast du ein starkes Werkzeug an der Hand, um das Beste aus deiner Einkommensteuererklärung rauszuholen 

  • Tipps & Tricks nutzen 
    Nutze den steuerlichen Gestaltungsspielraum voll aus, unsere Expertentipps helfen dir dabei. 
  • Steuern & Zeit sparen 
    Bei uns findest du alles an einem Ort mit den wichtigsten Steuertipps, dadurch sparst du nicht nur Geld, sondern auch Zeit 
  • Alles verständlich „übersetzt“ 
    Wir haben alle komplizierten und schwerverständlichen Vorschriften und Gesetze für dich gelesen und ansehnlich mit Beispielen aufbereitet, sodass sogar die Kommunikation mit dem Finanzamt kein Problem mehr darstellt. 

Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.   

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater“ umbenannt in „Meine Steuern.“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit wurde eine große Zahl von Neuerungen beschlossen. Am 20.12.2024 wurde auch endlich das Jahressteuergesetz II (das inzwischen »Steuerfortentwicklungsgesetz« heißt) beschlossen – in deutlich abgespeckter Form.

Die Ampel-Koalition ist Geschichte, Neuwahlen finden am 23. Februar 2025 statt. Was bedeutet das für Gesetze, die noch nicht verabschiedet wurden? Kommt da noch was – oder gehen alle Verhandlungen von vorn los? Versuch einer Einschätzung.

Trotz Ampel-Aus treten auch 2025 wieder zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Im Folgenden haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen für private Steuerzahler und für kleine Unternehmen zusammengefasst.

Auch in den Finanzämtern wird es jetzt besinnlich und friedlich: Zwischen Weihnachten und Neujahr bleiben die meisten Steuerpflichtigen von Mahnungen, Steuerbescheiden und Haftungsbescheiden verschont.

»90 Prozent der Haushalte lassen schwarz putzen« meldet das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW). Aber wie beschäftigt man Putzhilfe, Reinigungskraft und Zugehfrau eigentlich legal?

Noch bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro ausbezahlen. Steuern und Sozialabgaben fallen auf die Zahlung nicht an. Welche Voraussetzungen gelten und ob ein Anspruch auf die Sonderzahlung besteht, erklären wir hier.

Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Inzwischen stehen die Werte für 2025 fest.