Fürsorgepflicht

Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört eine große Zahl einzelner Verpflichtungen:

  • Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, also beispielsweise die täglich maximal zulässige Arbeitszeit, zeitlicher Abstand zwischen zwei Schichten.

  • Gesundheitsfürsorge: Ist ein Mitarbeiter erkennbar krank, müssen Sie als Arbeitgeber ihn davon überzeugen, dass er zum Arzt geht und sich arbeitsunfähig schreiben lässt (AU-Bescheinigung).

  • Schutz von Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.

  • Schutz von Persönlichkeitsrechten: Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter weder Mobbing noch Diskriminierung ausgesetzt werden. Wenn Sie erfahren, dass die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter verletzt werden, müssen Sie dagegen vorgehen.

  • Pflicht zur Gleichbehandlung und zum Schutz vor sexueller Belästigung.

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