Wirtschaftliches Eigentum
Für steuerliche Zwecke sind Wirtschaftsgüter dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Hiervon wird abgewichen, wenn der zivilrechtliche Eigentümer während der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaftsgut nicht ausüben darf. In diesem Fall ist das Wirtschaftsgut dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen.
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SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz gilt für 3 Arbeitsplätze und für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).