Teilwert
Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Häufig entspricht der Teilwert dem Verkehrswert.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6 EStG

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