Tageszeitung
Im Normalfall können Tageszeitungen steuerlich nicht berücksichtigt werden. Ist der Bezug von Tageszeitungen jedoch aus betrieblichen oder beruflichen Gründen notwendig, gelten die Kosten für die Tageszeitung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Hierbei muss ausgeschlossen werden, dass der Bezug der Zeitung die private Lebensführung tangiert.
Kann ein geeigneter Grund für den Bezug einer Tageszeitung genannt werden, sind die Kosten abzugsfähig.
Beispiel:
Ein Arbeitsloser bezieht eine Tageszeitung nur, um sich für die Stellenanzeigen bewerben zu können.

Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
In der Anlage N der Steuererklärung können Sie für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Ab der Steuererklärung 2021 gibt es für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale. Für Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen (z.B. Auszubildende) und deshalb keine Einkommensteuer zahlen, bringt diese Erhöhung keine finanzielle Steuerentlastung. Sie können deshalb eine sog. Mobilitätsprämie beantragen. Das gilt auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.