Stuttgarter Verfahren
Rechtslage seit 01.01.2009
Der Wert nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften ist nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zu ermitteln.
Rechtskage bis 31.12.2008
Für erbschaftsteuerliche und schenkungssteuerliche Zwecke kann der Wert einer Kapitalgesellschaft bzw. der Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach dem Stuttgarter Verfahren ermittelt werden. Beim Stuttgarter Verfahren wird neben dem Vermögenswert einer Kapitalgesellschaft auch deren Ertragswert berücksichtigt. Damit fließt auch der zukünftig zu erwartende Ertrag in die Wertbestimmung mit ein. Jedoch orientiert sich das Stuttgarter Verfahren stärker am Substanzwert als am Ertragswert des Unternehmens.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 11 BewG
§§ 199 ff. BewG
§ 12 ErbStG
Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen
Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.