Sterbevierteljahr
Eine Witwenrente oder Witwerrente wird für die auf den Todesmonat folgenden drei Kalendermonate in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt.
Die Verringerung der Rente auf 60 (bei Altfällen) bzw. 55 % der Rente des Verstorbenen bei einer großen Witwenrente oder auf 25 % bei einer kleinen Witwenrente erfolgt also erst ab dem vierten Kalendermonat nach dem Todesmonat. Im Sterbevierteljahr wird auch kein eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Bezog der verstorbene Ehegatte noch keine Rente, wird die volle Rente ab Todestag bis zum Ende des dritten dem Todesmonat des Versicherten folgenden Kalendermonats gezahlt. Das Gleiche gilt für Hinterbliebene aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen
Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.