Umlageverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Teilbereich sozialer Sicherung in Deutschland. Sie wird seit der Rentenreform von 1957 im sogenannten Umlageverfahren finanziert.

Mit den eingehenden Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie mit Bundeszuschüssen werden die laufenden Renten bezahlt. Dieses Umlageverfahren wird auch als Generationenvertrag bezeichnet.

Beim Umlageverfahren wird nicht wie bei den Privatversicherungen ein Kapitalstock gebildet, aus dem später zusammen mit den am Kapitalmarkt erwirtschafteten Erträgen die Ansprüche der Versicherten befriedigt werden.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #