Standardrentner
Der sogenannte Standardrentner stellt eine statistische Person dar, die zu Vergleichszwecken erfunden wurde. Er hat als Eckdaten für die Berechnung seiner fiktiven Rente 45 Jahre lang genau durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt.
Diese Standardrente beträgt vom 1.7.2021 bis 30.06.2022 1.538,55 € in den alten Bundesländern und 1.506,15 € in den neuen, und zwar vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern.
Das Verhältnis der Rente dieses Standardrentners zum tatsächlichen aktuellen Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer bezeichnet man als Rentenniveau. Dieses beträgt bis zum Jahr 2025 48 % des Durchschnittsverdiensts.
Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren
Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.