Schwarzarbeit

Bei Schwarzarbeit handelt es sich um eine Beschäftigung, für die keine Steuern und keine Sozialabgaben abgeführt bzw. gezahlt werden. Schwarzarbeit liegt unter anderem vor, wenn

  • der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit nicht angezeigt wird,

  • ein Handwerk nicht in die Gewerberolle eingetragen wurde,

  • den Mitteilungspflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern oder der Meldepflicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht nachgekommen wird.

Schwarzarbeit ist strafbar. Hierfür kann eine Geldbuße von bis zu 100.000,– € anfallen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 1 SchwarbG

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