Sonstige Leistungen
Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Zu den sonstigen Leistungen zählen:
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Dienstleistungen,
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Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen,
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Reiseleistungen,
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Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten (z.B. Urheberrechte, Patentrechte).
Liegt eine gemischte Leistung vor, die aus einer Lieferung und aus sonstigen Leistungen besteht, ist zu untersuchen, welche Leistungselemente überwiegen. Dabei sind der Wille der Vertragsparteien und der wirtschaftliche Gehalt der Leistung ausschlaggebend für die Beurteilung, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 UStG

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.