Rückstellungen / ABC

Für welche Vorfälle Rückstellungen gebildet werden dürfen, regeln Gesetze, ergangene BMF-Schreiben und zahlreiche Rechtsprechungen. Nachfolgend wird ein Überblick gegeben, für welche Aufwendungen im Allgemeinen Rückstellungen gebildet werden.

Abraumbeseitigung

Jahresabschlusskosten

Anzahlungen

Jubiläumszuwendungen

Abfallbeseitigung

Kaufpreisrückzahlung

Abschlussgebühren

Latente Steuern

Altreifen

Leasing

Altlastensanierung

Notarkosten

Arbeitslosengeld

Pachterneuerung

Auffüllungsverpflichtungen

Patentverletzung

Baukostenzuschüsse

Pensionsverpflichtungen

Beihilfen

Pfandgeld

Beitragsrückerstattung

Produkthaftung

Bergbauwagnisse

Prozessrisiko

Betriebssteuern

Rechnungserteilung

Betriebsprüfung

Rekultivierung

Bonusschuld

Schadenersatz

Buchführung

Sozialplan

Garantieleistungen

Steuererklärungen

Geschäftsverlegung

Steuernachforderungen

Gewerbesteuer

Umweltschäden

Gewinnbeteiligung

Urlaubsverpflichtungen

Gratifikationen

Vorruhestand

Gleitzeit

Wechselobligio

Haftpflichtverbindlichkeiten

Zinsen

Haftung

Zinszahlungen

Instandhaltung

Zuwendungen

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 6 Abs. 1 EStG

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #