Rückstellungen / ABC
Für welche Vorfälle Rückstellungen gebildet werden dürfen, regeln Gesetze, ergangene BMF-Schreiben und zahlreiche Rechtsprechungen. Nachfolgend wird ein Überblick gegeben, für welche Aufwendungen im Allgemeinen Rückstellungen gebildet werden.
Abraumbeseitigung |
Jahresabschlusskosten |
Anzahlungen |
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Abfallbeseitigung |
Kaufpreisrückzahlung |
Abschlussgebühren |
Latente Steuern |
Altreifen |
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Altlastensanierung |
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Pachterneuerung |
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Auffüllungsverpflichtungen |
Patentverletzung |
Baukostenzuschüsse |
Pensionsverpflichtungen |
Beihilfen |
Pfandgeld |
Beitragsrückerstattung |
Produkthaftung |
Bergbauwagnisse |
Prozessrisiko |
Betriebssteuern |
Rechnungserteilung |
Rekultivierung |
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Bonusschuld |
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Buchführung |
Sozialplan |
Garantieleistungen |
Steuererklärungen |
Geschäftsverlegung |
Steuernachforderungen |
Umweltschäden |
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Gewinnbeteiligung |
Urlaubsverpflichtungen |
Gratifikationen |
Vorruhestand |
Gleitzeit |
Wechselobligio |
Haftpflichtverbindlichkeiten |
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Zinszahlungen |
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Instandhaltung |
Zuwendungen |
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6 Abs. 1 EStG
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