Rücklagen
Mit einer Rücklagenbildung kann für bestimmte Zwecke Kapital »reserviert« werden. Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und sind ein Bestandteil des Eigenkapitals. Es wird zwischen offenen und stillen Rücklagen unterschieden.
Offene Rücklagen sind in der Bilanz auszuweisen und dürfen im Normalfall den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Durch einige steuerliche Regelungen wird jedoch zugelassen Rücklagen steuermindernd zu bilden. So können Ansparrücklagen, Rücklagen für Ersatzbeschaffungen und Rücklagen nach § 6b Einkommensteuergesetz (Übertragung von Rücklagen auf Reinvestitionsobjekte) gewinnmindernd angesetzt werden.
Als stille Rücklagen werden die sogenannten stillen Reserven bezeichnet. Dies ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Teilwert und dem niedrigeren Buchwert eines Wirtschaftsgutes. Zur einer Aufdeckung (Realisierung) stiller Reserven kommt es bei Entnahmehandlungen oder bei Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6b EStG

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.