Offene Rücklagen
Mit einer Rücklagenbildung kann für bestimmte Zwecke Kapital »reserviert« werden. Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und sind ein Bestandteil des Eigenkapitals. Es wird zwischen offenen und stillen Rücklagen unterschieden.
Offene Rücklagen:
Offene Rücklagen sind in der Bilanz auszuweisen und dürfen im Normalfall den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Durch einige steuerliche Regelungen wird jedoch zugelassen, Rücklagen steuermindernd zu bilden. So können Ansparrücklagen, Rücklagen für Ersatzbeschaffungen und Rücklagen nach § 6b Einkommensteuergesetz (Übertragung von Rücklagen auf Reinvestitionsobjekte) gewinnmindernd angesetzt werden.
Als stille Rücklagen werden die sogenannten stillen Reserven bezeichnet. Dies ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Teilwert und dem niedrigeren Buchwert eines Wirtschaftsgutes. Zur einer Aufdeckung (Realisierung) stiller Reserven kommt es bei Entnahmehandlungen oder bei Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6b EStG

SteuerSparErklärung flex (Steuerjahr 2024)
Noch mehr Flexibilität, um schnell und einfach Ihre Steuererklärung 2024 zu erledigen: günstigerer Nachkauf weiterer Abgaben, kein ELSTER-Zertifikat notwendig und exklusiv nur hier auf Steuertipps ein kostenloses eBook "Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen". Zahlreiche Steuertipps und automatische Optimierungsmöglichkeiten helfen Ihnen, noch mehr rauszuholen.