Offene Rücklagen
Mit einer Rücklagenbildung kann für bestimmte Zwecke Kapital »reserviert« werden. Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und sind ein Bestandteil des Eigenkapitals. Es wird zwischen offenen und stillen Rücklagen unterschieden.
Offene Rücklagen:
Offene Rücklagen sind in der Bilanz auszuweisen und dürfen im Normalfall den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Durch einige steuerliche Regelungen wird jedoch zugelassen, Rücklagen steuermindernd zu bilden. So können Ansparrücklagen, Rücklagen für Ersatzbeschaffungen und Rücklagen nach § 6b Einkommensteuergesetz (Übertragung von Rücklagen auf Reinvestitionsobjekte) gewinnmindernd angesetzt werden.
Als stille Rücklagen werden die sogenannten stillen Reserven bezeichnet. Dies ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Teilwert und dem niedrigeren Buchwert eines Wirtschaftsgutes. Zur einer Aufdeckung (Realisierung) stiller Reserven kommt es bei Entnahmehandlungen oder bei Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6b EStG
![SteuerSparErklärung: Steuerprogramm als Download](/pictures/product/software/1139/thumbnails/100_SSE-Stj24_winmac_alma_web_600px.png)
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2024)
Der Klassiker für Ihre Steuererklärung 2024! Profitieren Sie von dem geführten und intuitiven Prozess mit leicht verständlichen Fragen. Unsere Steuertipps erleichtern und maximieren Ihre Steuererstattung, die Ihnen sofort und exakt berechnet wird. Mit der Plausibilitätsprüfung vermeiden Sie Eingabefehler bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung.