Rentenniveau-Sicherungsklausel
Mit dem "Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz" von 2018 wurde für die Jahre 2019 bis 2025 eine sogenannte Niveau-Sicherungsklausel eingeführt.
Damit soll das Rentenniveau in diesen Jahren nicht unter 48 % vor Steuern absinken.
Das wird dadurch erreicht, dass in der Zeit vom 1.7.2019 bis zum 1.7.2025 mit dem jährlich ermittelten "Aktuellen Rentenwert" dieses Sicherungsniveau vor Steuern nicht unterschritten werden darf.
Gegebenenfalls ist der aktuelle Rentenwert so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt.

Witwenrente
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