Renteninformation

Alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt und fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, bekommen einmal im Jahr eine Renteninformation mit Angaben über die Höhe einer Regelaltersrente und einer Erwerbsminderungsrente aus ihren bisher geleisteten Beiträgen.

Die Renteninformation enthält aber auch eine Hochrechnung auf die spätere Altersrente unter der Annahme, dass der Versicherte bis zum künftigen Rentenbeginn Arbeitsentgelte im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre erzielen wird. Daneben werden noch zwei weitere Prognosen gerechnet: mit ein und zwei Prozent Rentenzuwachs pro Jahr. So können die Versicherten im Lauf ihres Arbeitslebens besser abschätzen, wie hoch ihre Versorgungslücke im Alter in etwa ausfallen wird und ob sie ggf. ihre Altersvorsorge durch betriebliche oder private Altersvorsorgeprodukte ergänzen sollten.

Mit der im 49. Lebensjahr erteilten Renteninformation wird der Versicherte darauf hingewiesen, dass er auf Wunsch schon vor Vollendung seines 55. Lebensjahrs eine Rentenauskunft erhalten kann, die auf seinen Wunsch hin auch die Höhe der erforderlichen Beitragsleistung zum Ausgleich eines etwaigen Rentenabschlags enthalten kann.

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