Rentenabschlag
Der Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente beträgt 0,3 % der Bruttorente für jeden Monat des früheren Renteneintritts vor der jeweils maßgebenden Altersgrenze.
SteuerSparErklärung für Rentner (Steuerjahr 2024)
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