Rente mit 67
Die Anhebung der Altersgrenze für die "Regelaltersrente" betraf zuerst die Versicherten des Geburtsjahrgangs 1947. Sie erreichten die Regelaltersrente mit 65 Jahren und einem Monat. Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 werden die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren erreichen.
Seit 2012 wird auch die Altersgrenze für die "Altersrente für langjährig Versicherte" (35 Versicherungsjahre) schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen von 63 auf 65 Jahre. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann aber auch weiterhin bereits ab 63 Jahren bezogen werden, allerdings mit Rentenabschlägen.
Die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" kann – ebenfalls mit Abschlägen – bei Geburtsjahrgängen vor 1964 schon – je nach Geburtsjahrgang – stufenweise vor 62 bezogen werden, z. B. Geburtsjahrgang 1958 mit 61 Jahren, ab Jahrgang 1964 dann ab 62 Jahren.
Stufenweise angehoben wird auch die 2014 eingeführte Altersgrenze für die "Altersrente an besonders langjährig Versicherte" nach 45 Versicherungsjahren. Sie steigt von 63 auf 65 Jahre, und zwar für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963. Ab Geburtsjahrgang 1964 kann diese Rente dann erst mit 65 Jahren ohne Abschläge bezogen werden.
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