Praxisgebühr
Die vom 01.01.2004 bis 31.12.2012 erhobene Praxisgebühr von 10,– € im Quartal wird den außergewöhnlichen Belastungen zugeordnet. Nur wenn die zumutbare Belastung des Steuerpflichtigen überschritten wird, entsteht dann eine steuerliche Entlastung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 33 EStG

Behinderung: Abziehbare Kosten in der Steuererklärung
Behinderungsbedingte Aufwendungen sind oft hoch. Durch den Abzug als außergewöhnliche Belastungen beteiligt sich der Fiskus daran. Es gibt zwei Wege der steuerlichen Entlastung: