Steuervergünstigungen

Die Steuergesetze gewähren zahlreiche Steuervergünstigungen. Hiermit soll einer verminderten Leistungsfähigkeit (z.B. Erziehung von Kindern) bzw. einem erhöhten Kostenaufwand (z.B. bei einer Behinderung) entsprochen oder ein bestimmtes Handeln (z.B. Spenden an gemeinnützige Organisationen) gefördert werden. Durch folgende Vorschriften wird eine steuerliche Begünstigung gewährt:

Eine Steuervergünstigung kann auch durch Gestaltungen, wie zum Beispiel die Verlagerung von Einkünften auf die Kinder, erreicht werden.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #