Planungskosten
Planungskosten für ein Gebäude gehören zu den Herstellungskosten. Sind einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für die Planung eines Gebäudes entstanden, das später nicht wie ursprünglich beabsichtigt errichtet wird, so kann er diese Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Diese Planungskosten gehören damit nicht zu den Aufwendungen für ein später errichtetes anderes Gebäude. Zu den Planungskosten gehören zum Beispiel
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das Architektenhonorar,
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das Honorar für den Statiker,
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Kosten für die Baugenehmigung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 6.4 EStR
Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält
Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.