Pension
Die Pension eines Beamten sowie alle anderen Pensionszahlungen (z.B. Werksrenten) gelten steuerlich als Arbeitslohn. Damit unterliegt die Pension der Lohnsteuer. Die steuerpflichtige Pension kann um einen Versorgungsfreibetrag im Kalenderjahr gemindert werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 19 EStG
Die Rechtsschutzversicherung: Keine Angst vor Anwalts- und Gerichtskosten
Auch wenn es kaum einer wirklich möchte, lässt es sich nicht immer vermeiden, dass manche Streitigkeiten vor Gericht enden. Dabei können die Kosten schnell zur Belastung werden.