Zeitrente
Zeitrenten enden grundsätzlich mit Fristablauf. Sie sind nicht von der Lebenszeit des Rentenberechtigten abhängig. Der Besteuerung unterliegt die Zeitrente in voller Höhe.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BVG 06.03.2002, 2 BvL 17/99
§ 22 EStG
R 22.1 EStR

Witwenrente
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