Lohnzahlungszeitraum
Der Zeitraum, für den jeweils der laufende Arbeitslohn gezahlt wird, ist der Lohnzahlungszeitraum. Ist ein solcher Zeitraum nicht feststellbar, so tritt an seine Stelle die Summe der tatsächlichen Arbeitstage oder der tatsächlichen Arbeitswochen. Solange das Dienstverhältnis fortbesteht, sind auch solche in den Lohnzahlungszeitraum fallenden Arbeitstage mitzuzählen, für die der Arbeitnehmer keinen Lohn erhalten hat.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 39b.5 Abs. 2 LStR
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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