Lehrzulagen
Zulagen, die Arbeitnehmer für die Ausbildung von Lehrlingen erhalten, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
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Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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Zulagen, die Arbeitnehmer für die Ausbildung von Lehrlingen erhalten, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
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