Lehrabschlussprämie
Prämien, die ein Auszubildender am Ende seiner Lehrzeit erhält, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Wird die Prämie in Form eines Geschenks gezahlt, so bleibt sie bis zu einem Betrag von 60,– € steuerfrei. Wird diese 60,– €-Freigrenze überschritten, ist das gesamte Geschenk steuerpflichtig.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 22.03.1985, VI R 26/82
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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