Kontrollmitteilung
Kontrollmitteilungen sind interne Mitteilungen zwischen Finanzämtern. Hierbei werden Informationen über Steuerpflichtige ausgetauscht. Kontrollmitteilungen werden insbesondere im Rahmen einer Betriebsprüfung erstellt.
Beispiel:
Anlässlich einer Betriebsprüfung bei der Firma X stellt der Prüfer fest, dass zahlreiche freie Mitarbeiter als Designer für die Firma tätig waren. Für das Jahr 2012 nimmt der Prüfer eine Stichprobe und stellt fest, dass Mitarbeiter A ein Honorar von 10.000,– € und Mitarbeiter B ein Honorar von 35.000,– € erhalten haben. Der Prüfer verfasst eine Kontrollmitteilung über die erzielten Honorare bei der Firma X an die Wohnsitzfinanzämter der freien Mitarbeiter. Diese Wohnsitzfinanzämter fragen nun bei den freien Mitarbeitern nach, welche Honorare sie von der Firma X im Jahr 2012 erhalten haben.
Kontrollmitteilungen werden auch zwischen Finanzämtern unterschiedlicher Staaten versendet. Damit können die Steuerfolgen ausländischer Geschäftsvorfälle überprüft werden.

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