Kindergartenbeihilfe
Leistungen, die der Arbeitgeber für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen erbringt, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG).
Voraussetzungen:
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Diese Leistungen muss der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin schon geschuldeten Arbeitslohn zahlen.
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Das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein
Franz von Firlefinanz
Ein Umzug ins alte Finanzamt: Hanna und Matteo finden das total spannend. Denn nach dem Fund einer geheimnisvollen Kiste stellt sich heraus, dass nicht nur ihre Familien in dem Gebäude wohnen, sondern auch Franz von Firlefinanz, das Gespenst aus der Steuerkiste!