Folgeobjekt
Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 1.1.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage:
Rechtslage bis 31.12.2005:
Die Eigenheimzulage kann auf ein anderes Wohnobjekt übertragen werden, wenn der Anspruchsberechtigte für die Eigenheimzulage die Förderung nicht bis zum Ende des Förderzeitraumes genutzt hat. Als Folgeobjekt gilt jedes neue eigenständige Objekt. Hat der Anspruchsberechtigte nicht die vollen acht Jahre des Förderzeitraumes genutzt, kann er die verbleibenden Jahre auf das Folgeobjekt übertragen. Die Förderung wird in dem Jahr auf das Folgeobjekt übertragen, in dem der Anspruchsberechtigte das Folgeobjekt zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Werden beide Wohnungen zu eigenen Wohnzwecken genutzt (Auszug aus dem Erstobjekt in der ersten Jahreshälfte; Fertigstellung und Bezug des Folgeobjekts in der zweiten Jahreshälfte), so kommt es zur Übertragung der Förderung auf das Folgeobjekt erst im folgenden Jahr. Somit wird eine zweifache Inanspruchnahme der Förderung ausgeschlossen.
Folgeobjekt und Erstobjekt müssen in ihrer »Struktur« nicht identisch sein. So ist es für die Förderung unschädlich, wenn eines der Objekte nur eine Erweiterung oder ein Ausbau, zum Beispiel Dachausbau, war. Unschädlich ist zudem, wenn zuerst nur ein Altbau gefördert wurde und in der Folge ein Neubau Förderobjekt ist. Wird auch das Folgeobjekt nicht die vollständige restliche Förderzeit genutzt, kann eine weitere Übertragung auf ein zweites Folgeobjekt nicht erfolgen.
Kauf von Gebrauchtimmobilien: Fallen erkennen und vermeiden
Viele Käufer kaufen eine gebrauchte Immobilie bereits nach der ersten Besichtigung, ohne genau zu prüfen, was für Mängel und Sanierungsbedarf vorhanden sind. Das ist ein Fehler, denn eines der größten Risiken beim Kauf von Gebrauchtimmobilien sind versteckte Mängel bei Wasser-, Abwasser- und Elektroleitungen, Schimmelbefall, ein undichtes Dach oder Probleme mit der Bausubstanz. Weniger versierte Käufer ahnen nicht, was sie da eigentlich gekauft haben. Doch irgendwann machen sich die Bausünden bemerkbar. Die Folge sind hohe Renovierungskosten.