Förderprogramme der Bundesländer
Auch die einzelnen Bundesländer bieten zahlreiche Förderungen die den Erwerb oder die Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum unterstützen. Welche Maßnahmen gefördert werden, ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, da die Förderungen mit den Erfordernissen des jeweiligen Bundeslandes abgestimmt sind. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem die Sanierung denkmalgeschützter Häuser oder leer stehender Wohngebäude sowie der Einbau energiesparender Anlagen, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Solaranlagen. Spezielle Förderprogramme gibt es auch für kinderreiche Familien bzw. Alleinerziehende, Senioren oder Schwerbehinderte.
Die einzelnen Förderungen werden in Form von zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen, Zuschüssen oder Bürgschaften gewährt. Empfehlenswert ist es, sich über die einzelnen Förderprogramme rechtszeitig zu informieren. Denn in den meisten Fällen wird die Förderung nur gewährt, wenn mit den Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurde. Zudem kann es notwendig sein, die Baumaßnahmen an die Fördervoraussetzungen anzupassen.
Die Eigentümerversammlung: kurz&konkret!
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Mitglied in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft die wesentlichen Entscheidungen, die mit dessen Bewirtschaftung und dem Zusammenleben der Wohnungseigentümer verbunden sind. Dem Verwalter obliegt die Einberufung der Versammlung, ferner hat er dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden.