Einkommensteuertabellen
Nach der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ermittelt das Finanzamt mit Hilfe der Einkommensteuertabellen die Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen. Bei Ledigen oder getrennt veranlagten Ehegatten kommt die Grundtabelle zur Anwendung. Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten wird die Splittingtabelle zu Grunde gelegt.
→ Download: Die aktuellen Einkommensteuertabellen (Grundtarif und Splittingtarif) können Sie hier herunterladen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32a EStG
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